Hopfen, Malz und Wasser
Auszug aus der Stadtgeschichte von Weißensee
41 Seiten, Broschur,
Erhältich bei der Zeitungsgruppe Thüringen
„ Hopfen, Malz und Wasser"

Das Reinheitsgebot der Stadt Weissensee

Das Brauen von Bier ist in Weißensee schon für das 13. Jahrhundert verbürgt. Am 4. Juli 1285 trägt Landgraf Albrecht von Thüringen dem Marktmeister in Weißensee auf, zu verhindern, daß jemand, gleich wessen Lehnsmann oder Tributpflichtiger, im Umkreis einer Meile außerhalb Weißensees Bier verkauft oder ausschenkt, wenn er es nicht für sich gebraut oder in Weißensee erworben hat (Bierbannmeile). Die Bürger sollen zu ihrem eigenen Vorteil Zuwiderhandlungen abwehren. Außerdem soll kein Bauer Getreide aus dem Weißenseer Gerichtsbezirk nach Erfurt, Mühlhausen oder Nordhausen ausführen, ohne es zuvor in Weißensee zum Verkauf angeboten zu haben. In der Stadt gekauftes Getreide kann ohne weiteres ausgeführt werden.